Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der ER•ME•TEK GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Für unsere Verträge und deren Erfüllung gelten ausschließlich diese allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Preise und Kosten
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise.
§ 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat unsere Leistung unmittelbar nach Leistung zu überprüfen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unsere Leistung gilt als unbeanstandet, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung erfolgt.
§ 4 Mängelhaftung
Gegenüber Personen des § 310 Abs. 1 BGB gilt:
Ist unsere Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zu einer zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Der Kunde ist nach erfolgloser zweiter Nachbesserung berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen uns im Rahmen der Mängelhaftung ist ausgeschlossen.
§ 5 Haftungsbegrenzung/ ausschluss
Wir haften - vorbehaltlich der Regelung des § 6 – gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn ein Schaden entweder durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist (vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen kann) oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Haften wir für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsitz vorliegen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6 Höhere Gewalt und ähnliches
Sollten wir durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns, Beschädigung der Messeinheit bzw. Computerhard – oder –software, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt an der Leistung gehindert sein, so ruhen unsere Leistungspflichten, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz von uns beanspruchen. Wir werden in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass wir unseren Verpflichtungen aus diesem Vertrag sobald wie möglich wieder nachkommen können.
§ 7 Fälligkeit
Unsere Forderungen sind 8 Tage nach Rechnungszugang fällig.
§ 8 Vorauszahlung
Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bei Lieferungen im kaufmännischen Verkehr bleibt die gelieferte Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bisherigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache unser Eigentum.
§ 10 Vorzeitige Vertragskündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird aus einem wichtigen Grund gekündigt, den wir nicht zu vertreten haben, erhalten wir - neben der vollen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen – hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ohne Nachweis 60% der hierfür vereinbarten Vergütung. Abzüge für ersparte Aufwendungen sind darin bereits berücksichtigt.
§ 11 Erfüllungsort; Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Dortmund.
Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
§ 12 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BGSG) in seiner jeweils gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten mit den gleichen Rechten an mit der Abwicklung beteiligte Dritte weiter zu geben.
§ 13 Textformerfordernis
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
§ 14 Rechtswahl
Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschalnd.
§ 15 Rechtsnachfolge
Jede Partei ist berechtigt, im Wege der Einzelrechtsnachfolge die Rechte und Pflichten jederzeit zu übertragen. Jede Übertragung ist der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere nach Umwandlungsrecht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte in diesem Vertrag irgendeine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dies gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.
Verwaltungsvorschrift für die Partikelmessung
In der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift sind für die Partikelmessung (Schebstoffe und Öle) keine Messverfahren bzw.
Grenzwerte definiert. Deshalb wird eine amtliche Überprüfung dieser Parameter nicht stattfinden. Es gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Am mobilen Verfahren der Feuchtemessung an der CNG-Zapfsäule arbeiten wir.
Produkt Information
Überwachung durch Gewerbeaufsichtsämter
Die Gewerbeaufsichtsämter sind über die Überwachungspflicht zur Einhaltung der DIN 51624 informiert worden. Es ist zu vermuten, dass in der Anfangszeit mehr als 1% geprüft werden, zumindest je 1x H-Gas und L-Gas.
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