Mobiles Messkonzept

Die Messung des Gesamtschwefelgehaltes erfolgt mittels eines mobilen Messkonzeptes. Die Einhaltung gegebener Vorschriften wurde dabei, je nach Anforderung, von RWE, Aral, einem DVGW-Sachverständigen bzw. der Berufsgenossenschaft bescheinigt. Hierzu zählen natürlich auch die Berücksichtigung der Gefahrengutverordnung sowie der crashsichere Einbau der genutzten Anlage im zur Messung benutzten Erdgasfahrzeug.

  • Qualitätsmessungen sind ohne Personal der Energieversorgungsunternehmen möglich
  • Die Probegasentnahme erfolgt an der Zapfpistole
  • Es muss kein Betankungsvorgang ausgelöst werden

    (Ausnahme: Ältere Bauarten, bei denen eine Druckentspannung des Füllschlauches erfolgt; hier wird lediglich ein kurzer Prüfdruckstoß erforderlich.)

Die CNG-Menge aus den Leitungen ist für die Analyse ausreichend.

Schema des mobilen Messaufbaus zur Messung des Gesamtschwefels

Schema des mobilen Messaufbaus zur Messung des Gesamtschwefels

Schema des mobilen Messaufbaus zur Messung der Gasbeschaffenheit

Schema des mobilen Messaufbaus zur Messung der Gasbeschaffenheit

Das mobile Messkonzept mit dem ER∙ME∙TEK Fahrzeug ist zugelassen durch:
ARAL Sicherheitsingenieur - HSSE Sicherheitsstandards
ARAL Forschung - Analytische Freigabe
DVGW Sachverständiger - Abnahme mit Druck beaufschlagter Bauteile (bis 300 bar)
RWE Sicherheitsingenieur
- Gefahrgutverordnung
  - Crashsichere Einbauten
Berufsgenossenschaft
- Explosionssichere Einbauten
Das Fahrzeug inkl. aller Einbauten ist vom TÜV NORD abgenommen.

aktuelles

Verwaltungsvorschrift für die Partikelmessung

In der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift sind für die Partikelmessung (Schebstoffe und Öle) keine Messverfahren bzw. Grenzwerte definiert. Deshalb wird eine amtliche Überprüfung dieser Parameter nicht stattfinden. Es gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Am mobilen Verfahren der Feuchtemessung an der CNG-Zapfsäule arbeiten wir.

Produkt Information

ODOR on-line im mobilen Einsatz

Überwachung durch Gewerbeaufsichtsämter

Die Gewerbeaufsichtsämter sind über die Überwachungspflicht zur Einhaltung der DIN 51624 informiert worden. Es ist zu vermuten, dass in der Anfangszeit mehr als 1% geprüft werden, zumindest je 1x H-Gas und L-Gas.

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