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Verwaltungsvorschrift für die Partikelmessung
In der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift sind für die Partikelmessung (Schebstoffe und Öle) keine Messverfahren bzw.
Grenzwerte definiert. Deshalb wird eine amtliche Überprüfung dieser Parameter nicht stattfinden. Es gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Am mobilen Verfahren der Feuchtemessung an der CNG-Zapfsäule arbeiten wir.
Produkt Information
Überwachung durch Gewerbeaufsichtsämter
Die Gewerbeaufsichtsämter sind über die Überwachungspflicht zur Einhaltung der DIN 51624 informiert worden. Es ist zu vermuten, dass in der Anfangszeit mehr als 1% geprüft werden, zumindest je 1x H-Gas und L-Gas.
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